Förderprogramm für Führungskräfte der Sicherheitsbranche
Wer sich derzeit für einen Fernstudiengang im Bereich der Qualifizierung des Führungsnachwuchses in der Sicherheitsbranche interessiert, kann unter bestimmten Voraussetzungen von einem Teilstipendium der Deutschen Universität für Weiterbildung (DUW) profitieren. Die DUW unterstützt dabei mit insgesamt bis zu 100.000 Euro insbesondere inhabergeführte Familienunternehmen sowie kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Führungsnachwuchs mit dem 24-monatigen Masterstudiengang Sicherheitswirtschaft & Unternehmenssicherheit (M.A.) berufsbegleitend qualifizieren wollen.
Dabei werden insgesamt bis zu 20 Projekte mit Teilstipendien im Wert von 2.500 Euro bis 5.000 Euro für den berufsbegleitenden Masterstudiengang Sicherheitswirtschaft & Unternehmenssicherheit (M.A.) unterstützt. Das Förderprogramm wendet sich dabei insbesondere an inhabergeführte Familienunternehmen, denen ein Generationenwechsel bevorsteht, sowie an kleine und mittelständische Unternehmen. Der Masterstudiengang Sicherheitswirtschaft & Unternehmenssicherheit soll dabei das Rüstzeug vermitteln, Sicherheitsfragen professionell zu bewältigen und die Studierenden darauf vorbereiten, komplexe Managementaufgaben in den Bereichen Sicherheitswirtschaft, Unternehmenssicherheit sowie Behörden- und Organisationssicherheit auszufüllen. Hierfür werden Expertinnen und Experten benötigt, die wirksame Sicherheitskonzepte entwickeln, umsetzen und kontrollieren.
Der berufsbegleitende DUW-Masterstudiengang Sicherheitswirtschaft & Unternehmenssicherheit (M.A.) ist deshalb transdisziplinär angelegt.
Beschäftigte, die einen ersten Hochschulabschluss und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung mitbringen, können sich bis zum 30. September um die Förderung bewerben. Der Studienbeginn ist ab dem 1. Oktober jederzeit möglich. Dazu reichen Unternehmen der Sicherheitsbranche, die sich um ein Teilstipendium zur berufsbegleitenden Qualifizierung ihrer Führungskräfte bewerben wollen, eine einseitige Skizze ein, die aufzeigt, wie die geplante Weiterbildung eine geordnete Nachfolge in der Geschäftsleitung oder eine sonstige Veränderung auf Führungsebene unterstützen soll. Des weiteren sind Kurzbeschreibungen des bisherigen Bildungs- und Berufswegs der zu qualifizierenden Beschäftigten beizulegen.
Über die Vergabe entscheidet dann im Anschluss ein Fachausschuss.
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