Welche Arten von Bibliotheken gibt es?
Stadt- und Gemeindebibliotheken richten sich mit ihrem Angebot an ein breites Publikum von privaten Nutzern aller Altersgruppen. Sie werden von Schülern und Studenten ebenso frequentiert wie von Berufstätigen und Senioren. Zu ihrem Bestand gehören allgemeinere Nachschlagewerke und regionale Literatur ebenso wie Standardwerke aus den unterschiedlichsten Fachgebieten und aus der Belletristik. Darüber hinaus halten sie in der Regel auch ein relativ breit gefächertes Angebot an Unterhaltungsmedien bereit. Lesen Sie auch den Text über die Nutzungsvoraussetzungen der unterschiedlichen Bibliotheken.
Stadtbibliotheken
Wer sich in diesen Bibliotheken als Leser registrieren lassen und Medien ausleihen möchte, muss dafür in der Regel eine – meist relativ geringe – Jahresgebühr entrichten und erhält dafür einen Leserausweis. Die Ausleihe von Büchern und Zeitschriften ist generell ohne zusätzliche Kosten möglich. Beim Ausleihen von audiovisuellen Medien (DVDs, PC-Spiele etc.) werden dagegen in einigen Bibliotheken zusätzliche Kosten fällig. Die Ausleihe ist im Normalfall auf vier Wochen befristet, wobei Verlängerungen möglich sind. Bei Überschreitungen der Leihfrist und beim Anfall von Portokosten für Mahnschreiben und Benachrichtigungen werden entsprechende zusätzliche Gebühren fällig. Wenn Sie nach einer Bibliothek in der Nähe suchen, dann finden Sie auf dem Öffnungszeitenportal nochoffen.de Informationen zur Lage, Kontakt und Öffnungszeiten.
Als Beispiel für eine typische Gebührenstruktur einer öffentlichen Stadtbibliothek mögen die folgenden Angaben aus der Gebührenordnung der Stadtbibliothek Lübeck www.stadtbibliothek.luebeck.de dienen. Hier beträgt die pauschale Nutzungsgebühr für Benutzer bzw. Benutzerinnen ab 18 Jahren für ein volles Jahr 20,00 Euro; für ein halbes Jahr werden 13,00 Euro fällig. Wird der Rückgabetermin überschritten, so ist für die erste angefangene Woche eine Säumnisgebühr von 0,50 Euro pro Medium zu entrichten; von der zweiten Woche an kommen pro angefangene Woche und Medium 0,70 Euro hinzu.
Stadtbibliotheken im Überblick
- Für Privatnutzer, Schüler, Berufstätige, Senioren
- Nutzung für Studenten natürlich ebenfalls möglich
- Jede größere Stadt verfügt in der Regel über eine eigene Zentral- bzw. Stadtteilbibliothek
- Bestand: allgemeinere Nachschlagewerke, regionale Literatur, Standardwerke, Unterhaltungsmedien
- Mitgliedschaft: in der Regel nicht kostenfrei, z.B. Jahresgebühr
- Leihgebühren: das Ausleihen von Büchern und Zeitschriften ist generell ohne zusätzliche Kosten möglich, allerdings muss in einigen Bibliotheken für das Ausleihen von audiovisuellen Medien (DVDs, PC-Spiele etc.) bezahlt werden
- Sondergebühren: ja, z.B. Portokosten bei Benachrichtigungen
- Gebühren bei Überschreitung der Leihfrist: ja
- Ausleihfristen: ja, z.B. 4 Wochen
Universitätsbibliotheken und Hochschulbibliotheken
Universitäts- und Hochschulbibliotheken sind primär den Studierenden und Doktoranden sowie den Professoren, Dozenten und anderen wissenschaftlichen Mitarbeitern der betreffenden Hochschulen vorbehalten. Darüber hinaus können sich in der Regel auch externe Nutzer wie beispielsweise Privatpersonen als Leser registrieren lassen, müssen dabei allerdings oftmals kürzere Leihfristen akzeptieren als sie bei Stadt- und Gemeindebibliotheken üblich sind. Wissenschaftliche Bücher sind – abgesehen von Standardwerken mit hohen Druckauflagen oder einführenden Überblicksdarstellungen – relativ teuer, so dass sich ein Kauf nur im Ausnahmefall lohnt und zudem häufig das Budget von Studierenden übersteigen würde. Daher ist die Nutzung einer entsprechenden Fachbibliothek für das Studium oder für die wissenschaftliche Arbeit praktisch unverzichtbar. Dabei ist zu beachten, dass in wissenschaftlichen Bibliotheken meist nur ein Teil der vorhandenen Medien für die Ausleihe zur Verfügung steht, während die übrigen zum so genannten Präsenzbestand zählen und nur in den Räumen genutzt werden dürfen.
Zum Bestand dieser Bibliotheken zählen neben allgemeineren Nachschlagewerken vor allem wissenschaftliche Fachbücher und Fachzeitschriften. Teilweise gehören auch spezielle Lehrbuchsammlungen zum Bestand, in denen bestimmte häufig verwendete Lehrbücher in größeren Stückzahlen bereitgehalten und auch für längere Zeiträume, z.B. semesterweise, ausgeliehen werden können. Häufig sind Universitäts- und Hochschulbibliotheken so strukturiert, dass es neben der jeweiligen Zentralbibliothek noch mehrere separate Fachbereichs- oder Institutsbibliotheken für bestimmte Fachgebiete gibt.
Die Mitgliedschaft ist in der Regel kostenfrei, aber häufig zeitlich begrenzt. Sie kann jedoch immer wieder verlängert werden. Leihgebühren werden grundsätzlich nicht erhoben. Für die Beschaffung von Medien aus anderen Bibliotheken per Fernleihe oder für die Nutzung von Sonderbeständen können jedoch bestimmte Sondergebühren anfallen. Bei Überschreitung von Leihfristen fallen ebenfalls Gebühren an. Ein Beispiel für typische Anmeldevoraussetzungen und Nutzungsregelungen einer Universitätsbibliothek ist unter www.ub.uni-rostock.de einsehbar.
Universitätsbibliotheken im Überblick
- für Studenten, wissenschaftliche Mitarbeiter, Dozenten, Professoren und Doktoranden
- Nutzung für registrierte „Privatnutzer“ ebenfalls möglich
- Jede Universität/ Fachhochschule/ künstlerische Hochschule verfügt über eigene Zentral- bzw. Fach- oder Fachbereichsbibliotheken
- Bestand: wissenschaftliche Fachliteratur und allgemeinere Nachschlagewerke
- Mitgliedschaft: kostenfrei, in der Regel z.B. auf ein Jahr beschränkt, dann immer wieder verlängerbar
- Leihgebühren: grundsätzlich nein
- Sondergebühren: ja, z.B. bei Fernleihen aus anderen Bibliotheken oder für die Nutzung von Sonderbeständen
- Gebühren bei Überschreitung der Leihfrist: ja
- Ausleihfristen: in der Regel 4 Wochen, dann mehrmals verlängerbar (außer: bei Vorbestellungen)
- Notwendig für die Ausleihe außer Haus und im Lesesaal: Bibliotheksausweis
- Mitgliedsausweis: Dieser wird Mitgliedern und Angehörigen der Hochschulen des jeweiligen Bundeslandes und allen weiteren Personen ausgegeben, die dort ihren amtlich gemeldeten Wohnsitz haben und mindestens 16 Jahre alt sind
Sonstige Bibliotheken
Neben Stadtbibliotheken und Universitätsbibliotheken als den beiden “klassischen” Bibliothekstypen gibt es noch weitere Arten von Bibliotheken, die sich vor allem auf bestimmte Themen und Wissensgebiete fokussieren und entsprechend thematisch ausgewählte Medien sammeln. Dazu zählen privat finanzierte Bibliotheken ebenso wie Bibliotheken innerhalb bestimmter Institutionen, die in der Regel nur für die Nutzung durch die Mitarbeiter der betreffenden Institution bestimmt sind (Beispiel: Bibliothek des Deutschen Bundestages). Darüber hinaus gibt es noch bestimmte Einrichtungen, deren Nutzung gewissen Regeln der Geheimhaltung unterliegt oder ausschließlich autorisierten Personen und Mitarbeitern vorbehalten ist. Hierzu zählen beispielsweise das Archiv des Vatikan oder die Archive von Geheimdiensten.
Derartige Bibliotheken und Archive sind primär für die Mitarbeiter der betreffenden Institutionen und Behörden und gegebenenfalls auch für Wissenschaftler zu Forschungszwecken bestimmt. Auf Anfrage ist zum Teil auch eine Nutzung durch Journalisten möglich, während rein private Nutzer in der Regel keinen Zugang erhalten. Eine Ausnahme bilden Einrichtungen, die kunstgeschichtliche oder andere öffentliche Interessen verfolgen und auch private Nutzer akzeptieren.
Die Zugangsberechtigung für solche spezialisierte Bibliotheken ist oftmals automatisch mit dem Anstellungsverhältnis beziehungsweise mit der Tätigkeit für eine bestimmte Institution verbunden oder wird auf gesonderten Antrag gewährt. Viele dieser Bibliotheken arbeiten ausschließlich mit einem Präsenzbestand, so dass eine Nutzung nur in den Bibliotheksräumen möglich ist.
Ein Beispiel für eine solche Bibliothek ist die Bibliothek des Deutschen Bundestages, die vorrangig der Informations- und Literaturversorgung des Parlamentes, seiner Gremien und seiner Verwaltung dient. Zu ihrem Benutzerkreis zählen die Mitglieder des Deutschen Bundestages sowie in deren Namen ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, aber auch Fraktionsangestellte und Angehörige der Bundestagsverwaltung.