Nutzungsvoraussetzungen und Bestand einer Bibliothek
Die Nutzungsvoraussetzungen einer Bibliothek und deren Medienbestand richten sich typischerweise nach den Zielgruppen, für die die Bibliothek bestimmt ist. So sind wissenschaftliche Bibliotheken vor allem darauf ausgerichtet, die wissenschaftliche Arbeit zu unterstützen. Sie sammeln daher gezielt Fachbücher und Fachzeitschriften zu bestimmten Wissensgebieten und halten die Bestände jeweils auf dem aktuellen Stand. Medien aus “fremden” Themengebieten werden nicht oder allenfalls als Hilfsmittel für die Arbeit (z. B. Lexika, Wörterbücher o. ä.) in den Bestand aufgenommen.
Im Unterschied dazu sind die Bestände städtischer Bibliotheken thematisch breiter angelegt und decken verschiedene Fachgebiete und Interessen ab. Darüber hinaus enthalten sie auch solche Medien, die primär zur Unterhaltung bestimmt sind, wie beispielsweise Romane, DVDs oder Tonträger mit Musikaufnahmen. So finden Schüler bei der Vorbereitung eines Referats in einer Stadtbibliothek ebenso die passende Literatur für ihre Arbeit wie andere Nutzer für ihrer Freizeitlektüre. Ein typischer Themenschwerpunkt in städtischen Bibliotheken sind Medien mit stadt- und regionalgeschichtlichem Bezug sowie Reiseführer und Reiseliteratur.
Bei Spezialbibliotheken sind die Grenzen zwischen Bibliothek und Archiv oftmals fließend. Hier steht häufig die Dokumentation von Entwicklungen auf einem bestimmten Gebiet im Vordergrund, die wiederum als Informationsbasis für die aktuelle Arbeit einer Behörde, einer wissenschaftlichen Einrichtung oder einer sonstigen Institution dient. So sammelt zum Beispiel die Bibliothek des Deutschen Bundestages neben relevanten politischen und wissenschaftlichen Publikationen auch sämtliche parlamentarischen Drucksachen sowie die Plenarprotokolle, in denen alle Sitzungen des Deutschen Bundestages wortwörtlich protokolliert und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Die Plenarprotokolle der Bundestagssitzungen stehen üblicherweise bereits am nächsten Werktag nach der protokollierten Sitzung als Text- oder pdf-Dateien zum Herunterladen über das Internet bereit. Damit kann die Arbeit des Parlaments über mehrere Jahrzehnte hinweg nachvollzogen werden.
Nutzungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Nutzung des Bestandes einer Bibliothek ist in der Regel eine Mitgliedschaft beziehungsweise eine Anmeldung als Leser, was durch eine entsprechende Mitgliedskarte beziehungsweise einen Leserausweis dokumentiert wird. Bei den städtischen öffentlichen Bibliotheken ist dies üblicherweise an keine weiteren Voraussetzungen als die Anerkennung der jeweiligen Nutzungsbedingungen und gegebenenfalls die Zahlung einer Jahresgebühr geknüpft.
Die Nutzung von wissenschaftliche Bibliotheken und Spezialbibliotheken ist dagegen häufig an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt. So kann beispielsweise der Nachweis verlangt werden, dass der/die Betreffende Universitäts- beziehungsweise Hochschulangehöriger ist, oder es muss ein begründetes Interesse an der Nutzung von bestimmten Spezialbeständen glaubhaft gemacht werden. Weitere Informationen unter: Welche Arten von Bibliotheken gibt es?
Welche Medien können ausgeliehen werden?
Grundsätzlich stellen Bibliotheken eine Vielzahl unterschiedlicher Medien zur Ausleihe bereit. Dazu zählen vor allem:
- Bücher (Einzelpublikationen und Sammelbände)
- Wissenschaftliche Publikationen, die im Eigenverlag/Eigendruck herausgegeben werden und nicht über einen Verlag erschienen sind (Diplomarbeiten, Masterarbeiten, Doktorarbeiten, Habilitationsschriften)
- Zeitungen
- Zeitschriften
- CD-ROMs
- DVDs
Darüber hinaus befinden sich im Bestand einiger Bibliotheken auch noch Videokassetten und Tonkassetten. Viele Bibliothelen stellen auch den Zugang zu elektonischen Büchern und Zeitschriften bereit.
Die strenge Differenzierung zwischen reinen Präsenzbibliotheken, deren Bestände ausschließlich vor Ort genutzt werden dürfen und nicht entliehen werden, und reinen Leihbibliotheken ist in der Praxis selten. Vielmehr verfügen zahlreiche Bibliotheken sowohl über einen Präsenz- als auch über einen Ausleihbestand. Zum Präsenzbestand zählen vor allem Nachschlagewerke wie Enzyklopädien, Lexika oder Wörterbücher, aber auch bestimmte Literatur, die von vielen Benutzern sehr häufig, aber meist nur für kurze Zeit benötigt wird und daher kontinuierlich zur Verfügung stehen soll. Dazu gehören beispielsweise juristische Standardwerke, Loseblattsammlungen und Zeitschriftenhefte des laufenden Jahrgangs.
Auch wertvolle Altbestände wie Handschriften, Inkunabeln oder auch Bücher, vor einem bestimmten Erscheinungsjahr erschienen sind, werden nicht ausgeliehen. Dabei spielen neben dem Wert dieser Bücher und der Tatsache, dass sie nicht ohne weiteres wiederbeschafft werden könnten, oftmals auch konservatorische Aspekte eine Rolle. So dürfen besonders wertvolle, alte Schriften oft nur in eigens dafür vorgesehenen Räumen benutzt oder nur mit besonderen Handschuhen berührt werden, um sie vor schädlichen Umwelteinflüssen und mechanischer Beanspruchung zu schützen und langfristig zu erhalten.
Erläuterungen zum Präsenzbestand an der Unibibliothek Köln: www.ub.uni-koeln.de
Verstöße gegen die Nutzungsordnung
Verstöße gegen die Nutzungsordnung werden von Bibliotheken in der Regel durch Erhebung entsprechender Gebühren geahndet. In besonders gravierenden Fällen, bei wiederholten Verstößen oder bei Nichtzahlung ausstehender Gebühren kann ein Leser auch von der weiteren Nutzung der Bibliothek ausgeschlossen werden. Die häufigsten Verstöße gegen die Nutzungsordnung sind Überschreitungen von Leihfristen, Beschädigungen oder Verlust von Büchern und anderen Medien sowie der Verlust des Nutzerausweises.
Die Gebühren für die Überschreitung der Leihfrist sind in der Regel zeitlich gestaffelt, das heißt, für längere Leihfristüberschreitungen werden höhere Gebühren fällig. Bei Beschädigung oder Verlust von Medien oder Teilen von Medien wird neben den Kosten für Reparatur, Ersatz oder Wertersatz oftmals auch eine Verwaltungsgebühr erhoben. Kommt es zu einem solchen Verlust oder einer Beschädigung, ist dies der Bibliothek von dem betreffenden Nutzer umgehend zu melden.