Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise
Unter dem Stichwort „Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise“ wird in der Datenbank von www.anabin.de für eine Vielzahl ausländischer Staaten eine umfangreiche Dokumentation über ihr Bildungswesen, die verschiedenen Abschlüsse und die akademischen Grade sowie deren Wertigkeit von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) veröffentlicht. Wesentlicher Inhalt der Datenbank sind Angaben über ausländische Hochschulabschlüsse und -grade, die Voraussetzungen für den Erwerb sowie Hinweise zur Einstufung im Verhältnis zu deutschen Hochschulabschlüssen und -graden.
Akademische Anerkennungsverfahren sind in Deutschland für Migrant/innen aller Nationalitäten möglich. Im Hochschulbereich bestehen bilaterale Äquivalenzabkommen mit Staaten wie Frankreich, Russland und China, die eine gegenseitige Anerkennung von Studienleistungen fördern. Auch die Bestimmungen der „Lissabonner Anerkennungskonvention“, die von Deutschland 2007 ratifiziert wurde, sehen eine erleichterte Anerkennung vor.
Wenn Ausländer in Deutschland weiterstudieren wollen, sollten sie zunächst den gewünschten Studiengang aussuchen und dann direkt an der jeweiligen Universität oder Fachhochschule nachfragen, unter welchen Bedingungen eine Zulassung für sie möglich ist. Falls jemand z.B. über einen Bachelor in Chemie verfügt und in einen deutschen Masterstudiengang im selben Fach aufgenommen werden möchte, ist es ratsam, sich an die zuständige Fakultät zu wenden. Diese entscheidet über die Anerkennung des Bachelors. Um die fachlichen Leistungen zu bewerten, können Fakultäten ein Fachgespräch mit Dozenten ansetzen.
Beratung zum Zulassungsverfahren bieten die Akademischen Auslandsämter oder Studienberatungsstellen der Hochschulen an. Auch Teilstudienleistungen, Studienzeiten oder einzelne Prüfungsergebnisse können eventuell anerkannt werden und sich positiv auf Ihre Einstufung in einem bestimmten Studienfach auswirken. Grundsätzlich muss man ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen, z.B. durch die DSH-Prüfung (www.dsh-termin.de) oder Test-DaF (www.testdaf.de).
Studierende aus Nicht-EU-Staaten, die im Herkunftsland bereits mehrere Semester studiert haben, können ihr Studium oft nur dann fortführen, wenn sie das Studienkolleg erfolgreich absolvieren. Damit verbunden ist die Gewährung eines fachgebundenen Hochschulzugangs. Das Studium muss somit in Deutschland neu begonnen werden.
Weitere Informationen finden Sie hier:
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de
- Bundesministerium des Innern: www.zuwanderung.de
- www.bildungsserver.de
- Anerkennung von Abschlüssen www.berufliche-anerkennung.de
- Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse www.bmbf.de