Staatliche Anlauf- und Beratungsstellen
Hilfestellung bieten verschiedene Organisationen und Verbände an, beispielsweise der Bundesverband ausländischer Studierender BAS. Hier bekommen ausländische Studierende Informationen, Tipps und Hinweise – allerdings keine Rechtsberatung. Eine verbindliche Rechtsberatung dürfen nur Personen und Institutionen leisten, die dazu nach dem Rechtsdienstleistungssgesetz befugt sind (Rechtsanwälte, Rechtsberatungen bei den Amtsgerichten oder Körperschaften des Öffentlichen Rechts). Für ausländische Studierende gibt es z.B. die folgenden Möglichkeiten, sich im Sinne einer Rechtsberatung informieren zu lassen:
- AStA/StuRa (verfasste Studierendenschaft als Körperschaft des Öffentlichen Rechts)
Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) ist in den Hochschulen das geschäftsführende Organ der (verfassten) Studierendenschaft. Hier gibt es oft eine Ausländerrechtsberatung, die z.B. von fortgeschrittenen Jura-Studierenden oder Rechtsreferendaren oder anderen kompetenten Personen durchgeführt wird. Als Mitglied der Studierendenschaft kann man sich hier kostenlos beraten lassen. Die AStas/StuRas können oft auch mit Sozialberatung, Mietrechtsberatung, Arbeitsrechtsberatung oder Stipendienberatung helfen. - Ausländerreferate
Die AusländerInnenvertretungen bieten für ausländische Studierende Hilfestellungen in vielen Lebenslagen an. Sie beraten in ausländerrechtlichen Fragen und unterstützen bei Fragen rund um die Immatrikulation, Mietproblemen, Finanzproblemen etc. Die Kontaktpersonen sind in der Regel
andere Studierende, die Erfahrungen haben und die Situation kennen. - Amtsgericht
Hier gibt es Rechtsberatungsstellen, die meistens von einem Rechtspfleger/ einer Rechtspflegerin betreut werden. Hier können sich Studierende auch hinwenden, wenn sie Fragen in Rechtsangelegenheiten haben. Bei den Amtsgerichten gibt es auch die Rechtsberatungsscheine, mit denen finanziell bedürftige Studierende eine kostenlose Rechtsberatung erhalten. - Rechtsanwalt/Rechtsanwältin
In vielen Städten gibt es spezialisierte Fachanwälte für Ausländerrecht. Ihre Namen und Adressen kann man bei der Rechtsanwaltskammer erhalten. Sie leisten eine umfassende und tiefgründige Rechtsberatung und nehmen ggf. eine Vertretung vor Gericht wahr. Dies gilt natürlich auch für alle anderen Rechtsgebiete. - Studentenwerke
Sie bieten fachkundige Rechtsberatung im Rahmen ihres Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs an. Teilweise benötigt man einen Beratungsschein vom Studentenwerk, mit dem man sich an kooperierende Rechtsanwälte wenden kann. Die meisten dieser Anwälte, mit denen Studentenwerke zusammen arbeiten, sind auf Sozialrecht spezialisiert. Viele Studentenwerke bieten außerdem auch psychosoziale Beratungen an.
Weiterführende Links
- Bundesverband ausländischer Studierender: www.bas-ev.de
- Deutscher Akademischer Austauschdiens (DAAD): www.daad.de
- Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen: www.bundesauslaenderbeauftragte.de
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: www.integration-in-deutschland.de
- Integrierte Onlinebewerbungs- und Informationssystem für internationale Studienbewerber INOBIS: www.inobis.de
- Informationen für internationale Studierende vom Deutschen Studentenwerk: www.internationale-studierende.de
- Forum Deutsch als Fremdsprache – Internetservice für den Unterricht Deutsch als Fremdsprache, Diskussionsforen, Jobbörse, Lernwerkstatt uvm.: www.deutsch-als-fremdsprache.de
- studero.de – Das schwarze Brett für Studenten: www.studero.de