Finanzierung eines Fernstudiums
Da Familien während der Elternzeit in der Regel über zwei Einkommen verfügen (Elterngeld bis zu 1.800,00 € sowie das Einkommen des arbeitenden Partners), sieht der Gesetzgeber keine zusätzlichen Fördermöglichkeiten während eines Fernstudiums vor. Manche Bildungsinstitute bzw. Fernhochschulen bieten individuelle und freiwillige finanzielle Hilfen an. So reduziert die Euro-FH für die Dauer der Elternzeit während des Studiums die monatliche Rate für Studiengänge um 50 Euro, nachzulesen unter www.euro-fh.de.
Ansonsten gilt: Wenn die monatliche Finanzierung wackelt, das Fernstudium aber trotzdem in Frage kommt, sollte man sich vor Beginn ein finanzielles Polster ansparen, das man während der Elternzeit im Studium verwenden kann. Kreditangebote von privaten Banken spielen in der Praxis bei dieser speziellen Konstellation kaum eine Rolle.