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Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung

Rollstuhlfahrer im Beruf: Weiterbildungsmaßnahmen für Behinderte

Wie kann ich mich für den Arbeitsmarkt fit machen?

Menschen mit einer Behinderung können sich in ihrer örtlichen Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit über die Förderungsmöglichkeiten sowie über die Maßnahmen einer Aus- und Weiterbildung grundlegend informieren, um eine dauerhafte (Wieder)Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Darüber hinaus verfügt jede Agentur für Arbeit über ein Berufsinformationszentrum (BIZ), wo Sie sich über die unterschiedlichen Ausbildungswege und über die Berufsfelder erkundigen können sowie über ein Reha-Team und Integrationsdienst. Dieser Service hat sich auf die Bedürfnisse und Anforderungen von behinderten Menschen eingestellt und sich auf die Vermittlung und Beratung von passenden Ausbildungstellen und Berufen spezialisiert. Auch der Integrationsfachdienst wird von der Agentur für Arbeit an der Berufsberatung, Vermittlung und Förderung herangezogen.

Weiterbildung

Durch eine Weiterbildung werden die beruflichen Fähigkeiten und Fertigkeiten vertieft bzw. erweitert. Eine betriebliche Weiterbildung findet entweder in einem Betrieb oder in einem regulären Bildungsträger statt. Während dieser Maßnahme erhält der Teilnehmer Arbeitslosengeld. Aber auch hier sind je nach Schwere der Behinderung unterschiedliche Regelungen möglich. So kann die Weiterbildung beispielsweise in einem Berufsförderungswerk, inklusive einer Unterbringung in einem Internat, stattfinden.
Eine berufliche Weiterbildung kann hierbei unterschiedliche Formen annehmen:
1. Umschulung
Bei einer Umschulung wird ein neuer anerkannter Ausbildungsberuf erlernt, um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Für Menschen mit einer Behinderung gelten hierbei spezielle Ausbildungsregelungen. Dazu gehören beispielsweise eine verkürzte Ausbildungzeit oder auch bestimmte Ausbildungserleichterungen. Voraussetzungen hierfür sind jedoch eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. eine Berufserfahrung.
2. Anpassungsfortbildung
Bei der Anpassungsfortbildung handelt es sich um besondere Zusatzqualifikationen. Diese werden notwendig, wenn dies z.B. die technische Weiterentwicklung in einem Unternehmen oder aber die Behinderung eine erweitertete Qualifikation erfordert. Diese Weiterbildung legt aber auch den Grundstein für den beruflichen Aufstieg, da eine höhere berufliche Qualifikation und Spezifikation vorliegt.

Berufsausbildung

Unterstützung bei der örtlichen Berufsberatung können Sie bekommen, wenn eine betriebliche Ausbildungsstelle ohne Förderung nicht vermittelt werden kann. Menschen mit einer Behinderung können bei einer Berufsausbildung gegenwärtig auf vier unterschiedliche finanzielle Hilfsmodelle der Bundesagentur für Arbeit zurückgreifen. Mehr über die Voraussetzungen einer Förderung sowie über die Maßnahmeninhalte erfahren Sie unter www.arbeitsagentur.de

  • Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
  • Außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE) für Jugendliche
  • Aktivierungshilfen für Jüngere (Ah)
  • Sozialpädagogische Begleitung (SpB)

Berufsvorbereitung

Berufsvorbereitende Maßnahmen sollen Jugendliche auf die Ausbildung vorbereiten und damit die Arbeitsmarktintegration antreiben und fördern. Diese Bildungsmaßnahme dauert in der Regel 10 Monate, kann aber unter Umständen auch max. 18 Monate andauern. Während dieser Zeit lernen die Jugendlichen die unterschiedlichen Berufsfelder kennen und erhalten so einen recht guten Überblick über die einzelnen Berufe. Das Durchlaufen verschiedener Berufe dient der Orientierung und hilft den Jugendlichen, ihre Stärken und Interessen auszuloten und sich auf eine Ausbildung vorzubereiten.
Während dieser Zeit besteht Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Wenden Sie sich dazu bitte an Ihre zuständige Stelle.
Im Zuge der Berufsvorbereitung ist es des Weiteren möglich, den Hauptschulabschluss vorzubereiten. Weitere Informationen können Sie unter www.arbeitsagentur.de nachlesen.

Finanzielle Unterstützungen für Menschen mit einer Behinderung

Die Bundesagentur für Arbeit bietet Menschen mit einer Behinderung drei unterschiedliche Förderungsmaßnahmen an. Dazu gehören:

  • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
  • Ausbildungsgeld
  • Übergangsgeld

Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um eine staatliche Hilfe in Anspruch nehmen zu können, erfahren Sie auf www.arbeitsagentur.de oder aber bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, ob ein Anspruch besteht, da das Prüfverfahren in der Regel mehrere Wochen dauern kann.

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