Die Finanzierung eines Fernstudiums
Ein Fernstudium ist für den Kursteilnehmer mit einem immensen Kostenaufwand verbunden, der durch die monatlichen Studiengebühren auf den Einzelnen zukommt. Damit man die finanziellen Aufwendungen stets fest im Griff hat, sollte man sich bereits im Voraus intensiv mit der Finanzierung des eigenen Studiums auseinandersetzen. Grundsätzlich bieten sich hierfür in Deutschland verschiedene Optionen an. Bei dieser Weiterbildungsform handelt es sich um ein staatlich anerkanntes Studium, welches in einzelnen Fällen auch durch den Bund unterstützt wird. Wer sich die staatlichen Subventionen sichern möchte, muss jedoch auf einzelne Besonderheiten achten.
Diese präsentieren sich vordergründig bei den Kursen, die auf einen Schulabschluss ausgerichtet sind. Sowohl bei Abiturkursen als auch bei den Angeboten der mittleren Reife können Kursteilnehmer das Bafög in Anspruch nehmen. Bei dieser Ausbildungsförderung handelt es sich um eine Subvention, die der Absicherung der eigenen Existenz dient. Dabei wird das Bafög nur gewährt, wenn die Bestreitung des eigenen Lebensunterhaltes nicht gesichert ist. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn die Kursteilnehmer nicht in einem festen Arbeitsverhältnis stehen und auch über keine weiteren Einkünfte verfügen. Zudem müssen sie die Führung eines eigenen Haushaltes nachweisen können.
Neben dem Bafög kann man sich für die Finanzierung eines solches Studiums auch für einen Bildungskredit entscheiden. Bei dem Bildungskredit handelt es sich um ein zinsgünstiges Darlehen, das bei einzelnen Anbietern auch mit besonderen Rückzahlungsmodalitäten behaftet ist. Angeboten wird diese Finanzierungsoption von einzelnen Banken und auch im Rahmen der Bildungsförderung durch die KfW. Trotz der günstigen Konditionen sollte die Entscheidung für einen Bildungskredit gut durchdacht sein, denn grundsätzlich geht man dadurch eine zusätzliche finanzielle Belastung ein.
In Deutschland bestehen zudem Absetzungsmöglichkeiten eines Fernstudiums. In dem deutschen Steuerrecht ist festgeschrieben, dass Kosten, die durch die Weiterbildung und Ausbildung entstehen, steuerlich geltend gemacht werden können. Die Absetzungsmöglichkeiten eines Fernstudiums beschränken sich dabei auf die individuelle Einkommenssteuererklärung.