Hessischer Landtag berät über neues Weiterbildungsgesetz
Der Landtag in Hessen hat in den vergangenen Tagen über ein neues Weiterbildungsgesetz für das Bundesland beraten. Nach Aussagen von Kultusministerin Henzler soll die Novelle im Kern an das Weiterbildungsgesetz anknüpfen, das derzeit gilt und im Jahr 2006 einstimmig vom Landtag beschlossen wurde.
Durch das neue Gesetz werden nach Aussagen der Kultusministerin Anpassungen vorgenommen, die aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Weiterbildungslandschaft Hessens erforderlich sind. Gleichzeitig erweitert die Novelle den Handlungsspielraum, den öffentliche und freie Träger bei der Weiterentwicklung des Lebensbegleitenden Lernens haben.
Im Zuge des neuen Weiterbildungsgesetzes soll das strategische Bündnis HESSENCAMPUS auf rechtlich sichere Füße gestellt werden. Als Möglichkeit wurde dabei ein Verbund von Beruflichen Schulen, Volkshochschulen und Schulen für Erwachsene ins Gespräch gebracht. Des Weiteren soll das Ziel einer Förderung der Weiterbildungsbeteiligung von Erwachsenen in den Gesetzestext aufgenommen werden. Sie soll als Aufgabe der Weiterbildungseinrichtungen festgeschrieben werden.
Die Einrichtung einer regionalen Bildungskoordination soll als Möglichkeit in dem Gesetz verankert werden. Die Rahmenbedingungen sollen dabei durch das Land und die Kommunen geschaffen werden.
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