Kein Anspruch auf BAföG bei Fernstudium im Ausland
Ein Student, der sein Fernstudium im Ausland bewältigt, hat keinen Anspruch auf BAföG. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden. Im vorliegenden Fall klagte ein Wiesbadener Student, der sich im Februar 2008 für ein Fernstudium an der Open University in Großbritannien entschieden hat.
Aufgrund seiner Anmeldung zum Fernstudium stellte er einen Antrag auf BAföG. Dieser wurde von dem zuständigen Amt abgelehnt. Aufgrund der Ablehnung klagte der Student gegen das zuständige Amt. Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Klage bereits als erste Instanz zurückgewiesen und erklärte, dass ein Anspruch auf die Ausbildungsförderung bei einer nicht-gleichwertigen Ausbildung nicht besteht.
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat diese Entscheidung nun bestätigt und betonte, dass der Student keinen Anspruch auf BAföG hat. Die Richter des Oberverwaltungsgerichts erklärten, dass die Gleichwertigkeit der Ausbildung nicht gegeben sei, da für die Zulassung zum Bachelor-Studium an der Open University weder eine schulische noch eine berufliche oder sonstige fachbezogene Qualifikation Voraussetzung war. Die Anwälte des Studenten zeigten sich überrascht über die Entscheidung der Richter.
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