Mecklenburg-Vorpommern verabschiedet Weiterbildungsförderungsgesetz
In der vergangenen Woche hat der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern ein neues Weiterbildungsförderungsgesetz verabschiedet. Durch dieses wird das bislang geltende Gesetz aus dem Jahr 1994 novelliert. In der Vergangenheit wurde immer wieder die Modernisierung des Gesetzes in Mecklenburg-Vorpommern gefordert, auf diese auch der Landesrechnungshof drängte.
Im Zuge des neuen Weiterbildungsförderungsgesetzes wurde die Altersgrenze auf 14 Jahre abgesenkt. Dadurch möchte das Land die Weiterbildung nicht nur Erwachsenen, sondern auch Jugendlichen zugänglich machen. Auch weiterhin haben Weiterbildungseinrichtungen die Möglichkeit, eine staatliche Anerkennung zu erhalten. Die staatliche Anerkennung ist für die Interessenten eine wichtige Orientierungshilfe.
Künftig soll sich das Verfahren, dass der staatlichen Anerkennung von Weiterbildungsangeboten dient, jedoch einfacher gestalten. So soll das Verfahren reformiert und der bürokratische Aufwand minimiert werden. In dem Gesetz wird nicht mehr nur die berufliche Weiterbildung als Weiterbildungsbereich genannt. Dieses Segment wurde um die allgemeine und politische Weiterbildung erweitert. Bereits im Juni soll das neue Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern in Kraft treten. In dem Gesetzestext wurde auch die Definition der Weiterbildung geändert, sodass diese jetzt sämtliche Formen des organisierten Lernens umfasst.
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