Mindestlohn 2015 – so sind Studierende von der Einführung betroffen
Die Bundesregierung hat beschlossen: Ab dem 01. Januar 2015 beträgt der gesetzliche Mindestlohn (MiLoG) in Deutschland flächendeckend 8,50 Euro brutto pro Stunde. Für arbeitstätige Studierende wirft diese Veränderung einige Fragen auf:
• Sind Studenten vom Mindestlohn betroffen?
• Welche Auswirkungen hat der Mindestlohn auf Praktika und Werkstudentenjobs?
Der folgende Artikel gibt Aufschluss über alles, was Studierende über den Mindestlohn wissen sollten.
Sind Studierende vom Mindestlohn betroffen?
1.) Auszubildende und Praktikanten
Auszubildende und Praktikanten mit einer Praktikumsdauer von unter drei Monaten haben nach der neuen Rechtslage keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Bei Praktika, die jedoch länger als drei Monate dauern, hat der Praktikant einen Anspruch auf den Mindestlohn.
Ausnahme: Praktikanten, die aufgrund ihrer Studienordnung ein Pflichtpraktikum absolvieren müssen, haben unabhängig von der Dauer keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.
2.) Werkstudenten
Werkstudenten (maximal 20h/Woche, außerhalb der Vorlesungszeit in beliebigem Umfang) haben ab dem 01.01.2015 Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Sollte der tarifliche Mindestlohn den gesetzlichen Mindestlohn abweichen, so haben Werkstudenten einen Anspruch auf den tariflichen Mindestlohn.
3.) Mini-Jobber:
Minijobber auf 450-Euro-Basis werden nicht vom Mindestlohn ausgeschlossen. Sie werden als normale Arbeitnehmer behandelt und müssen mit mindestens 8,50 Euro pro Stunde bezahlt werden. Zu den Minijobbern zählen auch Aushilfen, wie z. B. Schüler, Studierende oder Rentner, die sich nebenher etwas dazu verdienen wollen. Minijobber dürfen folglich nur noch maximal 52 Stunden pro Monat (13h/Woche) arbeiten.
Welche Auswirkungen hat der Mindestlohn auf Praktika und Werkstudentenjobs?
Gegner des Mindestlohns befürchten, dass der Mindestlohn den Arbeitsmarkt für Praktikanten und Werkstudenten grundlegend verändern wird. Durch die Zahlungspflicht und die höheren Personalkosten sehen sich möglicherweise viele Arbeitgeber gezwungen, betroffene Stellen zu streichen oder nur noch kurzzeitige Praktika auszuschreiben. Der Arbeitsmarkt für Praktikanten würde ausgedünnt werden und Studierende hätten Probleme, wichtige Praxiserfahrung zu sammeln.
In Fachkreisen ist man sich einig, dass genaue Prognosen unmöglich sind und es abzuwarten bleibt, wie sich der Arbeitsmarkt für Studierende entwickeln wird. Bei der Mindestlohn-Einführung in Großbritannien 1999 wurde insgesamt ein Stellenrückgang von zwei Millionen Stellen befürchtet. Bewahrheitet hat sich dies jedoch nicht. Es bleibt folglich Hoffnung übrig, dass der Mindestlohn den Arbeitsmarkt auch hierzulande für Studierende nicht negativ beeinflussen wird.
Mehr über den Mindestlohn unter: www.spendit.de/mindestlohn
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