Schleswig-Holstein bringt neues Weiterbildungsgesetz auf den Weg
Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat ein neues Weiterbildungsgesetz auf den Weg gebracht. Das neue Gesetz soll ab 2012 die bisherigen Regelungen, die 1990 im Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz gesammelt wurden, ablösen. Durch das neue Gesetz werden im Wesentlichen die Rahmenbedingungen für die Verbesserungen des Rechts zur Weiterbildung gesichert.
Außerdem soll es die Qualität der Weiterbildungen entscheidend verbessern. Im Rahmen des neuen Gesetzes werden auch Verfahren vereinfacht, sowie verschiedene unnötige Berichtspflichten abgeschafft. Davon betroffen ist auch das Verfahren, das zur Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen angewandt wird. Es soll in entscheidenden Bereichen neu geregelt werden. Durch die Anerkennung von Weiterbildungsangebote ist die Inanspruchnahme der Bildungsfreistellung möglich.
Künftig wird die Investitionsbank Schleswig-Holstein zudem Ansprechpartner für die Veranstalter sein. Jährlich soll sie die Bearbeitung von rund 3000 Anträgen übernehmen. Die Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen wird in Schleswig-Holstein künftig gebührenpflichtig sein. Diese soll jedoch künftig die Rolle eines Gütesiegels übernehmen und den Veranstaltern einen entsprechenden Nutzen liefern. Pro Anerkennungsverfahren werden sich die Gebühren künftig auf maximal rund 70 Euro belaufen.
Quellhinweis Bild: © Manfred Jahreis/ pixelio.de
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