Familienwappen darf jede Familie tragen – Aber es gibt Besonderheiten
Ein Familienwappen ist hauptsächlich ein Statussymbol, das die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Familie zum Ausdruck bringt.
Es wurde und wird daher vor allem von adeligen und reichen bürgerlichen Familien genutzt. Letztendlich steht es aber jeder Familie frei, sich ein eigenes Wappen zuzulegen.
Die Wappenrolle von Johann Siebmacher enthält 130.000 Wappen
Zwar waren es zunächst Adelsfamilien, die sich ein Familienwappen zulegten, das Recht auf ein Wappen war jedoch niemals auf adelige Familien oder andere Personengruppen beschränkt.Schon immer konnte sich daher jede Familie ein eigenes Wappen zulegen. Um das eigene Wappen vor der Nutzung durch andere Personen zu schützen, konnte es in die sogenannte Wappenrolle eingetragen werden. Bei dieser Registrierung bekam die Familie eine Urkunde mit ihrem Namen und einer Abbildung des Wappens überreicht, sodass das Wappen nur noch von dieser Familie benutzt werden durfte.
Den Inhalt dieser Wappenrolle übertrug Johann Siebmacher, der von 1561 bis 1611 lebte und selbst als Wappenmaler tätig war, in sein Wappenbüchlein. Dieses Buch wurde in den folgenden Jahrhunderten weiter ergänzt und wird bis heute nach seinem Erfinder Siebmachers Wappenbuch genannt. Darin finden sich inzwischen rund 130.000 verschiedene Familienwappen. Da es aber zu keiner Zeit eine Verpflichtung gegeben hat, ein Familienwappen an einer offiziellen Stelle eintragen zu lassen, ist die Auflistung sicherlich nicht vollständig. Insgesamt dürfte es im deutschsprachigen Raum daher viel mehr Wappen geben.
Der Gebrauch von Familienwappen heute und was zu beachten ist
Das Recht, ein bereits vorhandenes Familienwappen zu nutzen, haben nur die Nachfahren der Person, auf die das Wappen zurückgeht. Da die meisten Familienwappen aus längst vergangenen Jahrhunderten stammen, ist hierfür meist eine sorgfältige Ahnenforschung und die Erstellung eines Familienstammbaums vonnöten. Die Benutzung eines fremden Wappens ist dagegen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Inhabers möglich.
Auch heutzutage entstehen noch neue Familienwappen. Ihre Gestaltung ist frei und durch das Urheberrecht geschützt. Bei der Gestaltung eines neuen Wappens ist daher darauf zu achten, dass das neue Wappen bereits vorhandenen nicht zu sehr gleicht. Soll das neue Familienwappen registriert werden, sind außerdem die Vorschriften der Blasonierung einzuhalten. In diesem Regelwerk finden sich Angaben, welche Elemente ein Wappen enthalten muss und auf welche Weise diese auf dem Wappen angeordnet sein müssen.
Eine weitere Voraussetzung für den Schutz des Wappens ist die Veröffentlichung beispielsweise in einer Fachzeitschrift aus dem Bereich der Heraldik.
Mehr Infos über Familienwappen, Heraldik und Urkunden: www.heraldikinfo.com
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