Organisation und Finanzierung des Deutschen Studentenwerks
Das Deutsche Studentenwerk (DSW) ist laut eigener Satzung durch drei wesentliche Organe strukturiert: Die Mitgliederversammlung, der Vorstand und der Generalsekretär.
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung wählt, vertreten durch einen Vertreter pro 4.000 Studierender den Vorstand. Die Amtsperiode eines Vorstands beträgt zwei Jahre.
Vorstand
Der Vorstand besteht aus einem Präsidenten und zwei Vizepräsidenten, letztere beide sind immer ein Professor und ein Studierender. Der Vorstand wird weiter ergänzt durch jeweils drei Professoren und drei Studierende. Schließlich sind auch drei Geschäftsführer aus den Studentenwerken in den Vorstand eingebunden. Beratend, aber nicht stimmberechtigt, kommen ein Generalsekretär und ein stellvertretender Generalsekretär hinzu.
Generalsekretär
Diese werden vom Vorstand angestellt. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins, die Geschäftsstelle des Deutschen Studentenwerks (DSW) befindet sich in Berlin. Der Vorstand tritt regelhaft viermal im Jahr zusammen. Ein Vorstandsmitglied oder der Generalsekretär können darüber hinaus ein außerordentliches Zusammentreten des Vorstands beantragen. Ein hochrangig besetztes Kuratorium unterstützt und fördert darüber hinaus die Arbeit des Studentenwerks. Zu diesem Kuratorium gehören:
- Präsidentin bzw. der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz
- Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Bildung und Forschung
- Präsidentin bzw. der Präsident der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder
- Präsidentin bzw. der Präsident des Deutschen Städtetags
- Präsidentin bzw. der Präsident des Deutschen Akademischen Austauschdienstes
- Vom Vorstand ernannte Personen. Hierbei müssen mindestens fünf der Kuratoriumsmitglieder in Leitungsgremien studentischer Vereinigungen organisiert sein.
Finanzierung
Spannend ist die Finanzierung: Nur 10 Prozent der zu deckenden Kosten für die Arbeit der Studentenwerke kommen aus der öffentlichen Hand, also den zuständigen Töpfen der jeweiligen Bundesländer. 66 Prozent sind bereits Gewinnerlöse aus Gastronomie, Kindertagesstätten usw., 15 Prozent werden den Semesterbeiträgen, die Sudierende zu bezahlen haben, entnommen. 8 Prozent werden den Studentenwerken als Honorierung für die Organisation des BAföG erstattet, ein kleiner Anteil von 1 Prozent sind kommunale Zuschüsse für die Kindertagesstätten. Das heißt, dass fast 90 Prozent der Kosten durch eigene Leistung der Studentenwerke und Beiträge der Studierenden erbracht werden, was sehr beachtlich ist. Mehr über die Finanzierung unter: www.studentenwerke.de